
Wie reaLISiere ich mein Sanierungsbauvorhaben?
Die Fördervoraussetzung für Sanierungsmaßnahmen wird mit 1.1.2026 um die Vorgabe erweitert, dass es von der zu sanierenden Infrastruktur ein Leitungsinformationssystem (LIS) geben muss.
Die Förderungen von Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Abwasserentsorgungs- oder Wasserversorgungsinfrastrukturen waren bis inkl. Stand heute an die Vorgabe geknüpft, dass diese in einem Bauabschnitt älter 40 Jahre errichtet wurden.
Diese Fördervoraussetzung wird mit 1.1.2026 um die Vorgabe erweitert, dass es von der zu sanierenden Infrastruktur ein Leitungsinformationssystem (LIS) geben muss.
Was man als Netzbetreiber rund um dieses Thema unbedingt wissen muss:
Wie lange habe ich Zeit, mein LIS auszuarbeiten?
Grundsätzlich: Unbegrenzt. Vor dem Hintergrund, dass die Fertigstellung des LIS ab 01.01.2026 Fördervoraussetzung ist wird man gut beraten sein, das ehestmöglich abzuschließen.
Was bedeutet das konkret? Aufgrund der §§ 13 und 16ff des Umweltförderungsgesetzes – UFG, BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 31/2024 wurde im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die Änderung der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft derart angeordnet, zu allen anderen Regelungen in den Spezialthemen der Förderung in der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft zusätzlich folgende Mindestanforderung beschrieben wird:
Bei Reinvestitionsmaßnahmen im Leitungsnetz ist die Angabe der notwendigen Reinvestitionsmaßnahmen auf Basis eines, das gesamte Netz umfassenden digitalen Leitungsinformationssystems zu machen. Dieses digitale Leitungsinformationssystem hat eine Zustandsbeschreibung der Leitungen und des Sanierungsbedarfs, inklusive Aussagen zum hydraulischen Zustand zu enthalten.
Im aktuell veröffentlichen Branchenbild der österreichischen Abwasserwirtschaft 2024 ist in Kap. 4.7 der Anteil LIS je Bundesland dargestellt. Aus dieser Erhebung zeigt sich ganz klar, dass Österreich auf einem sehr guten Weg ist - aber noch nicht am Ziel: Auf Grundlage dieser Zahlen würde - die anderen Fördervoraussetzungen erfüllend - Salzburg für Sanierungsmaßnahmen nur für die Hälfte aller Kanäle eine Förderung in Anspruch nehmen können. Kärnten nur für etwa ein Drittel, Tirol für ein Viertel!
Wird die Erstellung des LIS auch nach 31.12.2025 gefördert?
Ja. Was NICHT entfällt ist die Förderung für die Erstellung des LIS selbst. Diese bleibt derzeit noch wie in §6 (3) der Förderungsrichtlinien für die Kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2022 festgelegt mit 2 Euro pro Laufmeter, maximal 50% der förderbaren Kosten bestehen.
Wer also seine unterirdische Infrastruktur a) in ein zeitgemäßes, digitales Format überführen will und b) Instandhaltungsmaßnahmen für Anlagenteile >40 Jahre gefördert haben möchte, der ist gut beraten dieses Vorhaben ehestmöglich umzusetzen - ob, in welcher Höhe und wie lange diese Förderungen bestehen bleiben ist nichts, was man für die Zukunft mit Sicherheit sagen könnte.
Nur so viel: Kein LIS = Keine Förderung ab 01.01.2026.
Welche Anlagenteile betrifft die neue Fördervoraussetzung?
In § 4 der Förderungsrichtlinien sind alle förderfähigen und nicht förderfähigen Anlagenteile und Leistungen beschrieben.
Auszugsweise:
Wasserversorgungsanlagen
Neuerrichtung(auch Notwasserversorgung), Sanierung div. Anlagenteile
Vorleistungen im jeweils erforderlichen Ausmaß (Probebohrung u.ä.)
Abwasserentsorgung
Neuerrichtung, Sanierung div. Anlagenteile
Oberflächenwasserentsorgung(ausgenommen rein betrieblich)
Neuerrichtung, Sanierung div. Anlagenteile
Abwasserreinigungsanlagen
Neuerrichtung, Sanierung div. Anlagenteile
Neuerrichtung, Sanierung Betriebsgebäude
Wiederherstellung nach Naturkatastrophen
Maßnahmen zur Treibhausgasemissionsverringerung (PV, WKW u.ä.)
Planungs- und/oder Bauaufsichtsleistungen
Wie muss ein "fertiges LIS" aussehen? Was muss es enthalten?
Kapitel 2.10 der Spezialthemen der Förderung wird das LIS in der Art beschrieben, dass ein Mindeststandard erfüllt sein muss.
Auszugsweise:
Wasserversorgungsanlagen
Einbauten (Bezeichnung, Typ, Fabrikat, Baujahr, ...)
Wartungsplan und Datum der letzten Wartung
Leitungen
Bezeichnung, Baujahr, vermessene Höhe, Durchmesser, Material, ...
Sonderbauwerke
Bauwerksart, Bezeichnung, Zustandsbeschreibung, ...
Zustandsbewertung
Wassermengenbilanz, Schadenstatistik, Höhe der Wasserverlustkennzahlen
Abwasserentsorgung
Schächte
Bezeichnung, vermessene Höhe und Abstiche, Beschreibung, Zustandsklassifizierung und Zustandsbewertung, Wartungsplan und Datum der letzten Wartung
Haltungen
Bezeichnung, Länge, Leitungsart, Gefälle, Zustandsklassifizierung und Zustandsbewertung, Wartungsplan und Datum der letzten Wartung
Hausanschlüsse
Lage (in Schacht oder Haltung), Anschlussart, Dimension, Material, Baujahr so weit möglich
Sonderbauwerke
Bezeichnung, Höhe, Geometrie, Zustandsklassifizierung und Zustandsbewertung, Wartungsplan und Datum der letzten Wartung
Gibt es einen Unterschied zwischen LIS Wasser und LIS Kanal?
Nur die spezifischen Unterschiede betreffend. In der auszugsweisen Auflistung oben sind eine Vielzahl von Ähnlichkeiten auffällig - insbesondere die Vermessung (Spezialthemen fordern: Alle in der Natur sichtbaren Objekte (z.B. Schachtdeckel, Schieber, etc.) sind jedenfalls zuvermessen), Zustandsklassifizierung und Zustandsbewertung sowie die Wartung sind allen Anlagen gemeinsam.
Was mache ich mit den Daten, wenn sie erhoben wurden?
Zum Mindeststandard des LIS gehört die Aufbereitung der Daten in einer "relationalen Datenbank" wie es in den den Spezialthemen heißt. Darin wird weiters auch beschrieben:
Zur Visualisierung der geografischen Daten (Objekte) und der zugehörigen Informationen können am Markt erhältliche geografische Informationssysteme (GIS), CAD-Programme soweit damit durch Zusatzprogramme eine GIS ähnliche Funktionalisierung erreicht wird, oder auf diesen Systemen aufbauende Programmierungen verwendet werden. Ziel des Betreibers muss jedenfalls sein, die Objekte samt zugehörigen Informationen auf dem Bildschirmlagerichtig zu visualisieren und entsprechende Abfragen, Analysen und Selektionen durchführen zu können.
Wenn ich weniger als 10.000 Laufmeter Leitung habe: Brauche ich dann nichts?
Unabhängig davon, ob es sich um Wasserver- oder Abwasserentsorgungssysteme handelt, kann die Vorlage eines das gesamte Netz umfassenden Leitungsinformationssystems durch eine planliche Darstellung des Netzes ersetzt werden.
Die Empfehlung lautet aber, ungeachtet der Leitungslänge ein zeitgemäßes Instandhaltungsmanagement seiner Infrastruktur über ein LIS zu führen. Die Empfehlung kann durch den Hinweis auf die Förderfähigkeit (unabhängig der Netzlänge) und die Unsicherheit, wie lange es diese noch geben wird, doppelt unterstrichen werden.