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LM.WW – Leistungsphase 2 "Vorentwurf"

Stefan Hitzfelder
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Blog
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March 27, 2023
Zur LPH 2 hat der Autor der LM.WW Prof. Lechner eine klare Meinung: Eine Teilung der LPH 1 – 9 auf mehrere Planer verursacht Aufwände, die im Rechenmodell der Vergütungsermittlung nicht vorgesehen sind! Ein angemessener Ausgleich der Interessen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern kann im Verhandlungsverfahren erarbeitet werden. Die Erstellung einer Entwurfsplanung „ohne“ Vorentwurf ist sachlich nicht möglich.
Alltägliches

LM.WW – Leistungsphase 2 "Vorentwurf"

LPH 1 "Grundlagenanalyse"

Zur LPH 2 hat der Autor der LM.WW Prof. Lechner eine klare Meinung: Eine Teilung der LPH 1 – 9 auf mehrere Planer verursacht Aufwände, die im Rechenmodell der Vergütungsermittlung nicht vorgesehen sind! Ein angemessener Ausgleich der Interessen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern kann im Verhandlungsverfahren erarbeitet werden. Die Erstellung einer Entwurfsplanung „ohne“ Vorentwurf ist sachlich nicht möglich.

Von

Stefan Hitzfelder

am

27.3.2023

Aus dem letzten Blog: Die Leistungen aus LPH 1 mit allen Vorleistungen sind logische Voraussetzung für die vollumfängliche Leistungserbringung in LPH 2.

Was ist der Unterschied zwischen der Grundlagenanalyse und dem Vorentwurf? Und was kommt als nächstes? Die Entwurfsplanung? Richtig. So sind die LM.WW aufgebaut - die Leistungen sind zumindest gefühlt auch ähnlich beschrieben, es ändert sich nur Schritt für Schritt die Informationsdichte. Die unterschiedlichen Leistungsphasen sind mehr der Chronologie und der Vollständigkeit geschuldet als einem Versuch, ein vermeintlich einfaches Thema zu verkomplizieren. Es ist vollständig - darauf kommt es in erster Linie an.

Übrigens: Wer sich an die Honorarleitlinie Bauwesen Ingenieurbauwerke, Planung und örtliche Bauaufsicht volgo "Honorarordnung" erinnern kann: Auch dort gab es die 8 Teilleistungen der Planung vom Vorentwurf über den Entwurf zur Einreichplanung bis zur Oberleitung in der Planungs- bzw. Ausführungsphase. Exkl. ÖBA. Es hat sich also nicht viel geändert - außer, dass die Leistungen jetzt besser beschrieben sind:

Grundleistungen = "Sowieso"leistungen

Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten mit Einflüssen auf Gestaltung, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit

Vorverhandlungen mit Behörden und anderen Beteiligten
Kostenschätzung, Grobterminplan
Zusammenstellung aller Vorplanungsergebnisse mit Bericht

An dieser Stelle hat also die Informationsdichte so weit zugenommen, dass eine erste Kostenschätzung mit grobem Terminplan möglich ist. Die oben erwähnten Grundleistungen sind beispielhaft für die in dieser Leistungsphase beschriebenen 8 Punkte, die jedenfalls vom Planer zu liefern sind.

Optionale Leistungen

vorgezogenes Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen (evtl. zum Nachschärfen der Kostenschätzung)
vorgezogene Berechnung einzelner Bauteile oder Anfertigen von topographischen und hydrologischen Unterlagen (evtl. zum Nachschärfen des Grobterminplans)
Planung von Leitungsumlegungen
Mitwirken beim Erläutern des Konzepts gegenüber Bürgern oder für/in politischen Gremien
Überarbeiten des Konzepts nach öffentlichen Anhörungen
Baureifmachung bei Altlasten

Wie immer sind diese optionalen Leistungen nur und nur dann zu erbringen, wenn sie der AG auch wünscht. Ist keine Präsentation in einem Entscheidungsgremium nötig, braucht es keine Nutzen-Kosten-Untersuchung oder müssen auch keine Leistungen umgelegt werden, so werden diese Leistungen nicht beauftragt. Nicht abgefragt und selbstverständlich auch nicht ausgepreist/in Rechnung gestellt.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass wir von einem Einreichprojekt noch ein Stück weit entfernt sind: Das Einholen von Bestandsdaten (z.B. Leitungsträgerabfragen) nachdem alle Grundlagen in Planform oder welcher Art auch immer vorhanden sind, müssen in der Phase VOR BEGINN DER EINREICHPLANUNG vorliegen, um einem gewünschten Zeitplan nicht hinterherzuhinken, weil bei der Vorprüfung durch die Behörde festgestellt wird, dass die Unterlagen für eine Bewilligung nicht ausreichend vorhanden sind oder aufbereitet wurden.

"Könnt ihr mir bitte bis nächsten Donnerstag ein Einreichprojekt machen?" ist also eine Frage, die schon mit relativ großer Sicherheit an jeder Realität vorbeigaloppiert ist.

Was ab hier beantwortet werden kann ist, was das Vorhaben GROB GESCHÄTZT kosten wird.

Um dem Wunsch der kommunalpolitischen Opposition nachzukommen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb sicherstellen zu können kann die Anwendung dieses frei zugänglichen Werkzeugs nur empfohlen werden. Wie? Gerne nächste Woche im SteinBLOG mit LPH 3 „Entwurf“ mit den entsprechenden Grund- und optionalen Leistungen, die dieser Leistungsphase hinterlegt sind.

Übrigens: Auch die Leistungsmodelle gönnen sich ein Update – 2023 wird es eine neue Auflage geben!

LPH 3 "Entwurfsplanung"
Nützliche Links und/oder Quellen: