
LM.WW – Leistungsphase 0 "Projektvorbereitung"
LM.VM - Versuch einer EinführungDie Bearbeitung der Projekte setzt voraus, dass dem Planer die erforderlichen Unterlagen aus der Projektvorbereitung zur Verfügung stehen. Die Leistungen zur Projektvorbereitung sind erforderlich, um Projekte besser vorzubereiten und um im Zusammenhang mit Bestandsanlagen konkrete Konzepte erarbeiten zu können. Der Umfang der Projektvorbereitung ist u.a. von der qualifizierten Mitwirkung des Auftraggebers insbesondere in LPH 0 abhängig.
In der Leistungsphase (LPH) 0 gibt es nur optionale Leistungen, KEINE Grundleistungen.
Alle Leistungsphasen sind in 2 Spalten/Gruppen unterteilt: Grundleistungen und optionale Leistungen:

Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, die zur Erfüllung einer Leistungsphase JEDENFALLS zu erfüllen sind. "Sowieso"leistungen.
Optionale Leistungen können vertraglich vereinbart und zusätzlich zu den Grundleistungen vergütet werden.
Ein vollständiger Leistungsumfang eines Projekts wie man es vielleicht aus der Vergangenheit kennt ist in den Leistungsphasen 1-9 (Grundlagenanalyse bis Objektbetreuung, sinngemäß "Kollaudierung wasserrechtlich und technisch). Also das "Rundum-Sorglos-Paket". Was also ist dann Leistungsphase 0?
In Leistungsphase 0 werden Leistungen beschrieben, die man als Grundlagenbeschaffung zusammenfassen könnte.
Der Auftraggeber kann und soll LPH 0 wie eine Checkliste nutzen, um ein Projekt quasi in die richtige Richtung und mit den richtigen Eingangswerten in Schwung zu bringen. Auszugsweise die optional zu beauftragenden Ingenieurleistungen - wenn sie nicht selbst erbracht werden oder schon vorhanden sind:
Welcher Zeitplan ist nötig und möglich?
Ist das Vorhaben rechtlich abgeklärt? Besitzverhältnisse, Flächenwidmung, Baurecht, ...
Sind die Grundlagen in Form von Bestands-, Kataster-, Lage-Höhen-Plänen etc. vorhanden?
Gibt es Abwasserbeseitigungs- oder andere z.B. raumplanerische Konzepte, die zu berücksichtigen sind?
Sind hydrogeologische Grundlagen vorhanden?
Welche Bewilligungen sind für die Realisierung zu erwirken?
Welche Behörden reden mit?
Braucht man oder gibt es Variantenuntersuchungen?
Ist das Vorhaben wirtschaftlich zuende gedacht und machbar/leistbar?
Welche Planungsleistungen werden erforderlich sein und wer wird für Auftragsvergabe(n) in Frage kommen?
Das als Auszug aus den optionalen Leistungen in LPH 0, die nach Einzelfallbetrachtung möglicherweise einer Ingenieurleistung bedürfen oder auch nicht. Aufbauend auf diesen in der Projektvorbereitungsphase zusammengetragenen Informationen ist die weitere Bearbeitung eines Vorhabens auf einem guten Weg.
Diese in der LPH 0 beschriebenen Leistungen sind wesentlich für ein seriöses Angebot von Ingenieurleistungen. Richtiger müsste es heißen: Diese Leistungen sind wesentlich für eine seriöse Anfrage von Ingenieurleistungen, die ab LPH 1 "eigentlich" starten.
Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Wer nicht weiß, was er will - muss das nehmen, was er kriegt.
Der LPH 0 kommt immer größere Bedeutung zu, weil insbesondere bei Vorhaben im Bestand (Erweiterungen, Sanierungen, Betrachtung mehrerer ober- und unterirdischer Infrastrukturen) die Planungsgrundlagen eine wesentlich größere Rolle spielen, als würde man 3km Kanal in die grüne Wiese bauen wollen.
Besonders im Hinblick auf Termin- und Kostentreue bzw. deren Kontrolle kann es am Ende zu Überraschungen kommen, die a) vermeidbar aber b) auf jeden Fall eine mittlere Katastrophe für alle Projektbeteiligten darstellen können.
Um dem Wunsch der kommunalpolitischen Opposition nachzukommen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb sicherstellen zu können kann die Anwendung dieses frei zugänglichen Werkzeugs nur empfohlen werden. Wie? Gerne nächste Woche im SteinBLOG mit LPH 1 „Grundlagenanalyse“ mit den entsprechenden Grund- und optionalen Leistungen, die dieser Leistungsphase hinterlegt sind.
Übrigens: Auch die Leistungsmodelle gönnen sich ein Update – 2023 wird es eine neue Auflage geben!